Barrierefrei und Nutzbar gehört zusammen wie Tür und Eingang. Ist eine Tür verschlossen, kommt man nicht hinein. Ist eine Website nicht barrierefrei, kann man sie nicht nutzen. Die Anforderungen entwickeln sich weiter. Wir zeigen die Abweichungen.
Webseiten entstehen im Browser des Nutzers – nicht auf dem Server. Der Server liefert nur die Bausteine. Wie eine Seite tatsächlich aussieht, reagiert und funktioniert, entscheidet sich erst im Browser. Wer nur serverseitig prüft, kontrolliert den Plan, aber nicht das Ergebnis. Ob eine Seite wirklich funktioniert, zeigt sich auf dem Bildschirm, auf dem sie entsteht. Genau dort schauen wir hin.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet privatwirtschaftliche Websites seit dem 28. Juni 2025 zur Erfüllung von WCAG 2.1 AA.
Nicht alle WCAG-Kriterien lassen sich automatisiert prüfen. Die folgenden Regeln gehören zu den technisch überprüfbaren Anforderungen, bei denen automatisierte Tests typische Verstöße erkennen können.
Wahrnehmbar (Perceivable)
Bedienbar (Operable)
Verständlich (Understandable)
Robust & BFSG-spezifisch
Automatisierte Checks erkennen typische WCAG 2.1 AA Verstöße direkt im Browser.
WCAG-Konformität
Bilder
Dokumentstruktur
Touch & Mobil
Häufige Fragen zu BFSG, WCAG und Website-Barrierefreiheit.